Die Berufung des Klägers gegen das am 6. Februar 2015 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist - ebenso wie nunmehr das angefochtene Urteil - ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|