LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.01.2025
L 9 R 1412/23
Normen:
SGB VI a.F. § 109 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 13.04.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 15 R 2386/22

Pflichtverletzung eines Rentenversicherungsträgers durch falsche Auskunft über die geltenden Hinzuverdienstgrenzen in einer Rentenauskunft

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2025 - Aktenzeichen L 9 R 1412/23

DRsp Nr. 2025/2011

Pflichtverletzung eines Rentenversicherungsträgers durch falsche Auskunft über die geltenden Hinzuverdienstgrenzen in einer Rentenauskunft

1. Eine falsche Auskunft über die geltenden Hinzuverdienstgrenzen in einer Rentenauskunft nach § 109 SGB VI aF stellt auch ohne konkrete Nachfrage des Versicherten und ohne Anlass zu einer Spontanberatung eine Pflichtverletzung dar, die einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch auslösen kann. 2. Der durch eine falsche Auskunft des Rentenversicherungsträgers verursachte Nachteil des Versicherten liegt bereits in der Beeinträchtigung seiner freien Entscheidungsmöglichkeiten über Beginn und Ausgestaltung seines Renteneintritts. Ob ein früherer, aber mit (höheren) Abschlägen verbundener Renteneintritt wirtschaftlich günstiger wäre, ist nicht erheblich, zumal dies individuell kaum festzustellen ist.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 13. April 2023 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte erstattet auch im Berufungsverfahren die außergerichtlichen Kosten des Klägers.

Normenkette:

SGB VI a.F. § 109 Abs. 1;

Tatbestand