Pkw: Wie Sie die drei häufigsten Fehler bei der Dienstwagenversteuerung vermeiden

Kein Bereich bringt in der Praxis so viele Fragen und Probleme mit sich wie die private Pkw-Nutzung eines Arbeitnehmers. Regelmäßig passieren Fehler beim Ansatz des Bruttolistenpreises oder bei der Versteuerung der Fahrten zur Arbeit. Sind die Fehlerquellen bekannt, können sie aber in der Praxis leicht vermieden werden. Erfahren Sie hier, welche drei Fehler die häufigsten sind und wie Sie alles richtig machen.

1. Fehlerquelle: Bemessungsgrundlage

Kann ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch privat nutzen, muss dafür 1 % des inländischen Bruttolistenpreises zuzüglich der Sonderausstattung zum Zeitpunkt der Erstzulassung versteuert werden. Der tatsächliche Kaufpreis oder ein Angebotspreis kann nicht für die Ermittlung des geldwerten Vorteils genutzt werden. Typische Fehler:

  • Häufig wird bei der Versteuerung der „Nettolistenpreis“ angesetzt. Das ist falsch! Die Umsatzsteuer ist Bestandteil der Besteuerungsgrundlage.
  • Hat der Händler dem Arbeitgeber Rabatte gewährt, mindern diese den Bruttolistenpreis nicht. Auch eine Kürzung wegen einer auffälligen Lackierung des Pkw oder einer Beschriftung des Fahrzeugs mit dem Logo oder den Kontaktdaten des Arbeitgebers kommt nicht in Frage (R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 Satz 5 LStR).