I. Die in Österreich lebende Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erhob Klage vor dem Finanzgericht (FG) wegen einer Erbschaftsteuerfestsetzung des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--). Sie wurde hierbei vertreten durch den gerichtlich bestellten Sachwalter Rechtsanwalt Dr. L.H. aus Österreich. Auf richterliche Aufforderung hin benannte die Klägerin Herrn Rechtsanwalt (RA) G.H. als inländischen Zustellungsbevollmächtigten.
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