Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 11. April 2025 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Die Klägerin w endet sich gegen die Zurückweisung ihrer Kostenfestsetzungserinnerung.
Mit Beschluss vom 12. März 2025 hat die Urkundsbeamtin die aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 14. Oktober 2024 -
II.
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