I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 02.04.2024 - Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
-für den Monat Februar 2022 eine Vergütung in Höhe von 8.606,59 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.03.2022,
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