OLG Düsseldorf - Urteil vom 18.09.2025
16 U 141/24
Normen:
HGB § 89b;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 26.04.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 39 O 48/18

Provisionsansprüche aufgrund von Vertriebspartnerverträgen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.2025 - Aktenzeichen 16 U 141/24

DRsp Nr. 2025/13471

Provisionsansprüche aufgrund von Vertriebspartnerverträgen

Ein pauschaler Ausschluss der Haftung des Vermieters eines Tiefgaragenstellplatzes für Sach- und Personenschäden ist ohne Rücksicht auf die Schadensursache nach § 309 Nr. 7 BGB, jedenfalls aber nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels und der Berufung der Beklagten - das am 26.04.2024 verkündete Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf - 39 O 48/18 - teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst: