Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 04.09.2013 wird zurückgewiesen.
II.Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt EUR 120.000,00.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|