Der Beschluss vom 26. Juli 2010 über die Aufhebung der Prozesskostenhilfe wird aufgehoben.
I.
Die Antragstellerin führte unter dem damaligen Aktenzeichen 18 K 936/05 Kg ein Klageverfahren wegen Kindergeld beim Finanzgericht. Die Antragstellerin bezog Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Der Antragstellerin wurde daraufhin zunächst mit Beschluss vom 6. November 2007 Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren gewährt. Am 23. November 2007 wurde das Klageverfahren durch übereinstimmende Erledigungserklärung beendet. Der Antragstellerin wurden im Beschluss über die Kosten des Verfahrens ihre außergerichtlichen Kosten auferlegt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|