LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 29.01.2025
L 10 SB 56/24
Normen:
SGG § 65a Abs. 4 S. 1 Nr. 2, 4;
Vorinstanzen:
SG Hildesheim, vom 28.03.2024 - Vorinstanzaktenzeichen S 18 SB 121/22

Prozessvertretung durch einen bei einem Sozialverband beschäftigten Syndikusrechtsanwalt

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.01.2025 - Aktenzeichen L 10 SB 56/24

DRsp Nr. 2025/2794

Prozessvertretung durch einen bei einem Sozialverband beschäftigten Syndikusrechtsanwalt

Vertretungsberechtigte Verbände in sozialgerichtlichen Verfahren sind auch dann erst ab 2026 zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs verpflichtet, wenn diese einen für sie tätigen Syndikusrechtsanwalt für die Prozessvertretung einsetzen.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hildesheim vom 28. März 2024 aufgehoben.

Die Sache wird an das Sozialgericht Hildesheim zurückverwiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 65a Abs. 4 S. 1 Nr. 2, 4;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt einen Grad der Behinderung (GdB) von 50.

Bei der H. geborenen Klägerin war mit zuletzt bindend gewordenem Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie (Versorgungsamt) vom 3. April 2017 ein GdB von 20 ab dem 19. Januar 2017 festgestellt worden. Dem hatten folgende Funktionsbeeinträchtigungen zu Grunde gelegen:

"Wirbelsäulenschaden (Einzel-GdB 20)"

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