1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.05.2025 -
2. Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt noch über die Wirksamkeit einer Kündigung und um die Weiterbeschäftigung der Klägerin und dabei über die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes.
1. 2.|
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