LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.11.2024
5 SLa 48/24
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 31.10.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1142/23

Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers wegen häufiger Kurzerkrankungen oder wegen langanhaltender Erkrankung in drei Stufen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.11.2024 - Aktenzeichen 5 SLa 48/24

DRsp Nr. 2025/4820

Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers wegen häufiger Kurzerkrankungen oder wegen langanhaltender Erkrankung in drei Stufen

Ein Arbeitgeber muss keine durchgehenden Krankheitszeiten von mindestens zwei Jahren abwarten, um eine weitere negative gesundheitliche Entwicklung prognostizieren zu können.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 31. Oktober 2023, Az. 6 Ca 1142/23, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung.

Der im Juli 1975 geborene Kläger (ledig, kinderlos) ist bei der Beklagten seit 1. April 2001 zu einem Bruttomonatslohn von zuletzt € 3.600,00 als Staplerfahrer beschäftigt. Die Beklagte betreibt in Z. ein Auslieferungslager mit ca. 400 Arbeitnehmern; es besteht ein Betriebsrat. Der Kläger wohnt seit 2013 in einer Gemeinde in der Westpfalz, die einfache Entfernung zum Arbeitsort beträgt 170 km.

1. 2.