Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob Zahlungen von Lesern des Internetblogs des Klägers an den Kläger in den Jahren 2017 bis 2019 (Streitjahre) als Betriebseinnahmen oder Schenkungen zu qualifizieren sind.
Der Kläger erzielte in den Streitjahren neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und aus Leibrenten unter anderem Einkünfte aus freiberuflicher journalistischer Tätigkeit.
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