FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 12.06.2025
14 K 14067/24
Normen:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2;

Qualifizierung freiwilliger Zahlungen von Lesern eines Internetblogs an den Betreiber als Betriebseinnahmen oder Schenkungen

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.06.2025 - Aktenzeichen 14 K 14067/24

DRsp Nr. 2025/14638

Qualifizierung freiwilliger Zahlungen von Lesern eines Internetblogs an den Betreiber als Betriebseinnahmen oder Schenkungen

Mit dem Betreiben eines Internetblogs zu tagesaktuellen Themen wird ein in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG genannter Beruf (Katalogberuf) oder jedenfalls ein ähnlicher Beruf ausgeübt. Freiwillige Zahlungen aus der Leserschaft stehen in Verbindung zu der Veröffentlichung der Beiträge auf dem Internetblog. Die Tätigkeit des Blogbetreibers ist mithin unter Berücksichtigung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung auf einen Leistungsaustausch gerichtet und eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob Zahlungen von Lesern des Internetblogs des Klägers an den Kläger in den Jahren 2017 bis 2019 (Streitjahre) als Betriebseinnahmen oder Schenkungen zu qualifizieren sind.

Der Kläger erzielte in den Streitjahren neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und aus Leibrenten unter anderem Einkünfte aus freiberuflicher journalistischer Tätigkeit.