Auf die Berufungen der Beklagten werden die Urteile des Sozialgerichts Marburg vom 25. Januar 2023 aufgehoben und die Klagen abgewiesen.
Die Kosten der Rechtsstreite beider Instanzen hat die Klägerin zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Quotierung von freien Leistungen in den Quartalen III/2015 und IV/2015, konkret hinsichtlich der
Die Klägerin besteht seit dem 1. April 2006 und nimmt seitdem an der vertragsärztlichen Versorgung teil.
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