LSG Hessen - Urteil vom 18.09.2024
L 4 KA 13/23 , L 4 KA 14/23
Normen:
SGB V § 87b Abs. 1 S. 1, 2;
Vorinstanzen:
SG Marburg, vom 25.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 KA 831/16
SG Marburg, vom 25.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 KA 881/16

Quotierung der Vergütung von freien Leistungen in den Quartalen III/2015 und IV/2015 i.R.d. Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung

LSG Hessen, Urteil vom 18.09.2024 - Aktenzeichen L 4 KA 13/23 , L 4 KA 14/23

DRsp Nr. 2024/15556

Quotierung der Vergütung von freien Leistungen in den Quartalen III/2015 und IV/2015 i.R.d. Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung

Tenor

Auf die Berufungen der Beklagten werden die Urteile des Sozialgerichts Marburg vom 25. Januar 2023 aufgehoben und die Klagen abgewiesen.

Die Kosten der Rechtsstreite beider Instanzen hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

SGB V § 87b Abs. 1 S. 1, 2;

Tatbestand

Die Revision wird nicht zugelassen.

Die Beteiligten streiten über die Quotierung von freien Leistungen in den Quartalen III/2015 und IV/2015, konkret hinsichtlich der GOP 01510, 01511 und 01512 EBM.

Die Klägerin besteht seit dem 1. April 2006 und nimmt seitdem an der vertragsärztlichen Versorgung teil.