R 8.6 KStR2004
FNA: 611-4-4-1
Fassung vom: 13.04.2022
Stand: 01.07.2026
zuletzt geändert durch:
-, - vom 13.04.2022

R 8.6 KStR2004 Wert der verdeckten Gewinnausschüttungen, Beweislast, Rückgängigmachung

R 8.6 Wert der verdeckten Gewinnausschüttungen, Beweislast, Rückgängigmachung

KStR2004 ( Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022 (KStR 2022) und Hinweise 2022 (Amtliches Körperschaftsteuer-Handbuch 2022) )

Löst eine vGA Umsatzsteuer oder nicht abziehbare Vorsteuer aus, ist diese bei der Gewinnermittlung nicht zusätzlich nach § 10 Nr. 2 KStG hinzuzurechnen.