(1) Voraussetzungen für die persönliche Steuerbefreiung 1 Die Voraussetzungen für die persönliche Steuerbefreiung müssen am Veranlagungszeitpunkt erfüllt sein. 2 Sind die Voraussetzungen nach dem Veranlagungszeitpunkt weggefallen, ist eine Nachveranlagung nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 VStG auf den nächstfolgenden Veranlagungszeitpunkt vorzunehmen. 3 Sind die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach dem Veranlagungszeitpunkt erst eingetreten, gilt für den Wegfall der Steuerpflicht § 18 VStG. (2) Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb bestimmter Körperschaften
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