R 93. VStR 1995

Fassung vom: 17.01.1995
Stand: 01.12.2024
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R 93. VStR 1995 Einrichtungen des Kultur-, Gesundheits-, Wohlfahrtswesens usw.

R 93. Einrichtungen des Kultur-, Gesundheits-, Wohlfahrtswesens usw.

VStR 1995 ( Vermögensteuer-Richtlinien 1995 )

(1) Befreiung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 VStG Für die Befreiung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 VStG genügt sowohl eine nur mittelbare Beteiligung als auch die gleichzeitige Beteiligung mehrerer der dort genannten Körperschaften und deren Einrichtungen. (2) Gewerbebetriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts