Das Verfahren geht um Abfindung nach Auflösung einer HNO-Gemeinschaftspraxis, gelegen in der....
Der Beklagte hatte am 18.03.1989 mit der ... einen Belegarzt- und Praxisvertrag geschlossen, der ausdrücklich vorsah, dass er die Praxis zusammen mit einem weiteren HNO-Arzt führen kann (vgl. Anlage B 1). Am 17.10.1989 haben die Parteien mit Zustimmung der ...GmbH einen Vertrag über die Errichtung einer Gemeinschaftspraxis zum 01.02.1990 geschlossen (vgl. Anlagen K 20, K 21). Durch Vertrag vom 01.04.1993 wurde Dr. ... die Gemeinschaftspraxis aufgenommen (vgl. Anlage K 1).
In diesem Vertrag ist u.a. Folgendes geregelt:
"14. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Die Vertragspartner vereinbaren zunächst eine Festlaufzeit bis 31.03.1996. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die ordentliche Vertragskündigung für alle Partner ausgeschlossen. ...
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