Die Berufung des Klägers gegen das am 31.03.2022 verkündete Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf die Gebührenstufe von bis zu 8.000 € festgesetzt.
I.
Die Berufung des Klägers ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlusswege zurückzuweisen.
Es geht weder um eine Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung, noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine mündliche Verhandlung oder Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil.
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