Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 9. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Koblenz vom 22.04.2022 wird zurückgewiesen.
2.Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Koblenz ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 8.674,60 € festgesetzt.
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