Die Berufung des Klägers gegen das am 31.03.2020 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln - Az.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
I.
Der Kläger macht gegen die Beklagte einen Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit dem sog. "Abgasskandal" geltend.
1. a) b) 2. 3.
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