Auf die Beschwerde des früheren Soldaten wird der Beschluss des Vorsitzenden der 9. Kammer des Truppendienstgerichts Süd vom 11. Januar 2022 aufgehoben, soweit damit eine Durchsuchung der externen Datenspeicher (sog. "Cloud") angeordnet wird.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem früheren Soldaten darin erwachsenen notwendigen Auslagen tragen der Bund und der frühere Soldat jeweils zur Hälfte.
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Das Verfahren betrifft die Durchsuchung elektronischer Kommunikationsmittel wegen des Verdachts der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.
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