OLG Celle - Beschluss vom 14.01.2026
5 U 240/25
Normen:
GKG § 45 Abs. 1 S. 3; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 342/24

Rechtliche Behandlung von ehrenschutzrechtlichen Löschungs-, Unterlassungs- und Zahlungsansprüchen, die Äußerungen über eine in der rechtlichen Form einer GmbH & Co. KG betriebenen Jagdschule zur Grundlage haben; Bemessung des Streitwerts von mehreren ehrenschutzrechtlichen Unterlassungsansprüchen; Bestimmtheit eines ehrenschutzrechtlichen Unterlassungsantrages; Ehrenschutzrechtliche Behandlung eines (unternehmensbezogenen) Boykottaufrufs

OLG Celle, Beschluss vom 14.01.2026 - Aktenzeichen 5 U 240/25

DRsp Nr. 2026/2105

Rechtliche Behandlung von ehrenschutzrechtlichen Löschungs-, Unterlassungs- und Zahlungsansprüchen, die Äußerungen über eine in der rechtlichen Form einer GmbH & Co. KG betriebenen Jagdschule zur Grundlage haben; Bemessung des Streitwerts von mehreren ehrenschutzrechtlichen Unterlassungsansprüchen; Bestimmtheit eines ehrenschutzrechtlichen Unterlassungsantrages; Ehrenschutzrechtliche Behandlung eines (unternehmensbezogenen) "Boykottaufrufs"

Zur rechtlichen Behandlung von ehrenschutzrechtlichen Löschungs-, Unterlassungs- und Zahlungsansprüchen, die Äußerungen des Beklagten über eine in der rechtlichen Form einer GmbH & Co. KG betriebenen Jagdschule zur Grundlage haben.