I. Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 2. Februar 2026 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 30. Januar 2026 - Az.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Antragstellerin, Klägerin und Beschwerdeführerin (im Folgenden: Beschwerdeführerin) wendet sich gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe durch das Arbeitsgericht. In der Hauptsache haben die Parteien um Zahlung gestritten. Der Rechtsstreit endete durch klagabweisendes erstinstanzliches Urteil vom 28. Januar 2026. Berufung hat die Beschwerdeführerin bislang nicht eingelegt.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|