Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 19.11.2025 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 10.11.2025 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 20.11.2025 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
I.
Mit am 17.02.2025 beim Arbeitsgericht Magdeburg eingegangenen Klageschrift hat sich der Kläger gegen die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung gewandt.
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