Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über den Abzug von Betriebsausgaben in den Jahren 2017 und 2018.
Die Klägerin wurde mit notariellem Vertrag vom 00.00.2013 gegründet. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist der Erwerb, das Betreiben und die Unterhaltung des Luftfahrzeugs Z nebst allen Zubehörs für nichtgewerbliche Zwecke. Mit Vertrag vom 00.00.2013 erwarb die Klägerin das Flugzeug Z zum Kaufpreis von ... €.
Im Streitjahr 2017 waren Anteilseigner der Klägerin zunächst Y, X, W, V und U, der seinen Anteil mit notariellem Vertrag vom 00.00.2017 an die übrigen Anteilseigner veräußerte. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Verträge (Vertragsakte des Beklagten) Bezug genommen.
Die Gesellschafter, die jeweils eine Fluglizenz für die Führung des Flugzeugs besitzen, nutzten das Flugzeug für private Zwecke und hatten die Gesellschaft lediglich aus haftungstechnischen Gründen gegründet. Insoweit wird auf die Anlagen zu den Körperschaftsteuererklärungen der Streitjahre verwiesen.
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