FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 08.07.2025
5 K 5001/24
Normen:
EStG § 10 Abs. 1;

Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Rentenzahlungen im Falle ergänzender Absicherungen

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.07.2025 - Aktenzeichen 5 K 5001/24

DRsp Nr. 2025/11924

Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Rentenzahlungen im Falle ergänzender Absicherungen

1. Das Merkmal der ergänzenden Absicherung i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 2 b) aa) EStG entfällt nicht dadurch, dass die Berufsunfähigkeitsrente durch Befristung vor dem Beginn der regulären Altersrente endet, der Steuerpflichtige aber gleichzeitig seine Altersrente in diesem Fall flexibel an das Ende der Berufsunfähigkeitsrente anknüpfend vorverlegen kann. 2. Rabatte auf die Versicherung sind bei der Berechnung, ob eine ergänzende Absicherung vorliegt, bei der Versicherung zu berücksichtigen, bei der sie angerechnet werden können.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten noch um die Besteuerung von Rentenzahlungen an den Kläger im Jahr 2020. Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.