BSG - Urteil vom 03.08.2016
B 6 KA 31/15 R
Normen:
Ärzte-ZV § 24 Abs. 7 S. 1;
Fundstellen:
BSGE 122, 35
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 25.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 83 KA 559/13

Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Verlegung eines Praxissitzes für einen Arzt oder Psychologischen Psychotherapeuten in der vertragsärztlichen VersorgungAnforderungen an die Prüfung einer Verschlechterung der Versorgungslage

BSG, Urteil vom 03.08.2016 - Aktenzeichen B 6 KA 31/15 R

DRsp Nr. 2016/19411

Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Verlegung eines Praxissitzes für einen Arzt oder Psychologischen Psychotherapeuten in der vertragsärztlichen Versorgung Anforderungen an die Prüfung einer Verschlechterung der Versorgungslage

1. Auf die Genehmigung der Verlegung eines Vertragsarztsitzes besteht ein Anspruch, soweit Gründe der vertragsärztlichen Versorgung nicht entgegenstehen. 2. Versorgungsgesichtspunkte stehen einer Sitzverlegung grundsätzlich entgegen, wenn die Praxis innerhalb einer Stadt von einem schlechter versorgten in einen besser versorgten Stadtteil verlegt werden soll. 3. Bereits zum Zeitpunkt der Zulassung am bisherigen Vertragsarztsitz bekannte Umstände vermögen nur in Ausnahmefällen schützenswerte persönliche Interessen an der Sitzverlegung zu begründen.

Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 25. März 2015 sowie der Beschluss des Beklagten vom 5. November 2013 aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über den Widerspruch der Beigeladenen zu 1. gegen den Beschluss des Zulassungsausschusses vom 14. August 2013 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden.

Der Beklagte und die Beigeladene zu 1. tragen die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. bis 6.

Normenkette:

Ärzte-ZV § 24 Abs. 7 S. 1;

Gründe:

I