Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin betreibt einen ambulanten Pflegedienst. Sie wendet sich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Veröffentlichung eines Transparenzberichts nach § 115 Abs. 1a SGB XI, mit welchem ihrem Pflegedienst im Ergebnis einer Prüfung vom 20. und 21. Oktober 2022 das rechnerische Gesamtergebnis 3,6 (ausreichend) zugeordnet wird.
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