Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Festsetzung von Kindergeld für ihre Tochter A., geboren am ... 2004, für die Monate November 2023 und Dezember 2023 (Streitzeitraum) gemäß § 70 Abs. 2 EStG aufgehoben und für diesen Zeitraum gezahltes Kindergeld in Höhe von insgesamt 500,00 € gemäß § 37 Abs. 2 AO zurückgefordert wurde.
Das Kind A. schloss im Juni 2023 seine Schulausbildung mit dem Abitur ab.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|