FG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.09.2024
11 K 607/22
Normen:
AO § 131 Abs. 2 Nr. 1;

Rechtmäßigkeit des Widerrufs eines Zusagescheins für die Entlastung von der Kaffeesteuer

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.2024 - Aktenzeichen 11 K 607/22

DRsp Nr. 2025/8339

Rechtmäßigkeit des Widerrufs eines Zusagescheins für die Entlastung von der Kaffeesteuer

Die Durchführung des Verwaltungsverfahrens im Rahmen der Abgabenordnung und die im Einzelfall zulässigen Verfahrenshandlungen begründen keine Befangenheit, selbst wenn sie dem Beteiligten zusätzliche Mitwirkungspflichten auferlegen oder die Mitwirkung erschweren. Selbst fehlerhafte, für den Beteiligten ungünstige Rechtsansichten, sonstige Rechtsfehler und materiell unrichtige Entscheidungen zulasten des Beteiligten begründen regelmäßig keine Besorgnis der Befangenheit. Gegen fehlerhafte Entscheidungen stehen dem Beteiligten vielmehr ausschließlich die einschlägigen Rechtsbehelfe zur Verfügung.