1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer Grunderwerbsteuerfestsetzung als Folge einer Ausgliederung der Klägerin aus einem Einzelunternehmen auf eine personenidentische GmbH & Co KG.
Herr A war alleiniger Inhaber eines Einzelunternehmens mit der Firma B e. K.. Dieses war zu 100 % an der Klägerin beteiligt.
Am XX.XX.2021 gründete Herr A die C GmbH & Co. KG (im Folgenden C KG). An dieser ist er als einziger Kommanditist beteiligt. Komplementärin ist die D Verwaltungs-GmbH, deren Alleingesellschafter ebenfalls Herr A ist und die nicht am Vermögen der C KG beteiligt ist.
Mit notariellem Vertrag vom XX.XX.2021 (Bl. 4 der Grunderwerbsteuer[GrESt]-Akten) wurde das gesamte einzelkaufmännische Unternehmen B e.K. mit allen Aktiva und Passiva nach den §§ 152 ff., 123 ff. des Umwandlungsgesetzes (UmwG) auf die C KG ausgegliedert. Die Eintragung der Ausgliederung ins Handelsregister erfolgte für das Einzelunternehmen und die C KG jeweils am XX.XX.2022.
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