FG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.04.2024
5 K 1696/23
Normen:
UmwG §§ 123 ff.; UmwG §§ 152 ff.;

Rechtmäßigkeit einer Grunderwerbsteuerfestsetzung als Folge einer Ausgliederung von Geschäftsanteilen aus einem Einzelunternehmen auf eine personenidentische GmbH & Co KG

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.04.2024 - Aktenzeichen 5 K 1696/23

DRsp Nr. 2024/13956

Rechtmäßigkeit einer Grunderwerbsteuerfestsetzung als Folge einer Ausgliederung von Geschäftsanteilen aus einem Einzelunternehmen auf eine personenidentische GmbH & Co KG

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UmwG §§ 123 ff.; UmwG §§ 152 ff.;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer Grunderwerbsteuerfestsetzung als Folge einer Ausgliederung der Klägerin aus einem Einzelunternehmen auf eine personenidentische GmbH & Co KG.

Herr A war alleiniger Inhaber eines Einzelunternehmens mit der Firma B e. K.. Dieses war zu 100 % an der Klägerin beteiligt.

Am XX.XX.2021 gründete Herr A die C GmbH & Co. KG (im Folgenden C KG). An dieser ist er als einziger Kommanditist beteiligt. Komplementärin ist die D Verwaltungs-GmbH, deren Alleingesellschafter ebenfalls Herr A ist und die nicht am Vermögen der C KG beteiligt ist.

Mit notariellem Vertrag vom XX.XX.2021 (Bl. 4 der Grunderwerbsteuer[GrESt]-Akten) wurde das gesamte einzelkaufmännische Unternehmen B e.K. mit allen Aktiva und Passiva nach den §§ 152 ff., 123 ff. des Umwandlungsgesetzes (UmwG) auf die C KG ausgegliedert. Die Eintragung der Ausgliederung ins Handelsregister erfolgte für das Einzelunternehmen und die C KG jeweils am XX.XX.2022.

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