I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 20. September 2021 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer Verrechnung der Erwerbsminderungsrente des Klägers mit einer Beitragsforderung der Beigeladenen durch die Beklagte während eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers.
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