Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 29. Juni 2021 und der Bescheid des Beklagten vom 28. Juli 2020 aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 120 000 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines aufsichtsrechtlichen Verpflichtungsbescheids des beklagten Landes zur Nutzung von Dienstfahrzeugen bei der klagenden Unfallkasse.
Die Klägerin verfügte über eine (überwiegend geleaste) Dienstwagenflotte von 35 Kraftfahrzeugen, von denen 28 einzelnen Mitarbeitern fest zugeordnet waren. Diese durften die Fahrzeuge gegen Kostenerstattung auch privat nutzen. Dadurch erzielte die Klägerin eine hohe Gesamtlaufleistung und konnte so die Kilometerkosten teilweise auf unter 0,25 Euro senken.
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