Der Duldungsbescheid vom 29. Juni 2012 i. d. F. der Einspruchsentscheidung vom 29. August 2013 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheides.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|