Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 12.07.2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist im wiederaufgenommenen Klageverfahren streitig, ob das Verfahren S
Der am 00.00.0000 geborene Kläger bezieht seit November 2015 eine Altersrente von der Beklagten. Aufgrund eines Verrechnungsersuchens der Beigeladenen hörte die Beklagte ihn mit Schreiben vom 11.02.2016 an. Der Kläger wandte ein, die Beitragsforderungen seien nicht berechtigt, über seine Widersprüche sei nicht abschließend entschieden.
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