VG Dresden, vom 22.09.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 348/19
OVG Sachsen, vom 16.08.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 5 A 523/22
Rechtmäßigkeit eines wegen überhöhter Ausbildungsförderungsleistungen geltend gemachten Ersatzanspruchs nach § 47a BAföG; Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Förderungsamts bei der Ersatzpflicht der Angehörigen
BVerwG, Urteil vom 27.03.2025 - Aktenzeichen 5 C 8.23
DRsp Nr. 2025/9794
Rechtmäßigkeit eines wegen überhöhter Ausbildungsförderungsleistungen geltend gemachten Ersatzanspruchs nach § 47aBAföG; Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Förderungsamts bei der Ersatzpflicht der Angehörigen
1. Die durch § 46 Abs. 3BAföG begründete Verpflichtung, die zur Feststellung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen auf den vorgesehenen Formblättern anzugeben (Formblattzwang), bewirkt, dass das Förderungsamt hinsichtlich der in einem Formblatt ausdrücklich und insbesondere beziffert eingeforderten Angaben grundsätzlich keine weitergehende Sichtung von eingereichten Belegen vornehmen muss.2. Die Mitverschuldensregelung des § 254 Abs. 1BGB ist auf den Ersatzanspruch nach § 47aBAföG grundsätzlich entsprechend anwendbar.3. Kommt einem beizufügenden Steuerbescheid aufgrund der Gestaltung eines Formblatts nicht nur eine Nachweis-, sondern auch eine eigenständige Erklärungsfunktion zu, ist das Förderungsamt nach Maßgabe seiner Amtsaufklärungspflicht (§ 20SGB X) zu dessen umfassender und vollständiger Auswertung verpflichtet.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.