LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 31.03.2026
L 10 BA 14/22
Normen:
SGB IV § 127 Abs. 1; SGB IV § 7a;
Fundstellen:
NZS 2026, 519
Vorinstanzen:
SG Kiel, vom 26.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BA 634/20

Rechtnäßige Zuordnung des Rechtsverhältnisses der Lehrkraft im Rettungswegen zum Typus der Beschäftigung im Statusfeststellungsverfahren; Nach außen verantwortliches Auftreten des Lehrinstituts der Lehrkraft; Beachtung der Besonderheiten einer im Ausbildungswesen ausgeübten Lehrtätigkeit für Einordnung der Tätigkeit

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.03.2026 - Aktenzeichen L 10 BA 14/22

DRsp Nr. 2026/4984

Rechtnäßige Zuordnung des Rechtsverhältnisses der Lehrkraft im Rettungswegen zum Typus der Beschäftigung im Statusfeststellungsverfahren; Nach außen verantwortliches Auftreten des Lehrinstituts der Lehrkraft; Beachtung der Besonderheiten einer im Ausbildungswesen ausgeübten Lehrtätigkeit für Einordnung der Tätigkeit

1. Für die Eingliederung und Weisungsgebundenheit einer Lehrkraft in eine fremde Organisationsstruktur spricht, wenn das Lehrinstitut nach außen verantwortlich auftritt und - ohne Einflussmöglichkeiten der Lehrkraft - die Verträge mit den Kursteilnehmern abschließt, angepasst an das Kursziel und entsprechend der Rahmenlehrpläne einer Prüfungsordnung die Gesamtverantwortung für die Zusammenstellung der Fächer übernimmt, qualitativ und quantitativ die erforderliche Anzahl an Lehrkräften organisiert und für den Unterricht und die Konferenzen (kostenfrei) die Schulräume nebst deren Ausstattung und Reinigung zur Verfügung stellt. In eine dergestalt fremdbestimmte Arbeitsorganisation fügt sich eine Lehrkraft ein, die Unterrichtseinheiten eines Kurses übernimmt.