Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 28.05.2018 -
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.
Die Beschwerde ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Finanzgericht (FG) nach § 116 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO).
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