Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 04.02.2015 -
Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für jedes Geschäftsjahr während der Dauer des am 03.12.2009 zu notarieller Urkunde des Notars Dr. Q in L (UR- Nr. 2369/2009 P) abgeschlossenen "Unterbeteiligungsvertrag J", mindestens für die Geschäftsjahre 2012 bis 2031,
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