I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen - Kammern Radolfzell - vom 31.07.2024 -
II. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Der Kläger war seit 01.05.2008 nach Betriebsübergängen zuletzt als Meister Endmontage Kühlturmbau und Versand bei der Beklagten an deren Standort in R. beschäftigt. Die Beklagte beschäftigt 88 Personen, davon 7 am Standort in R.. Der Kläger erzielte zuletzt eine durchschnittliche Bruttomonatsvergütung von 5.620,53 €. Dem Arbeitsverhältnis liegt der schriftliche Arbeitsvertrag vom 23.03.2008 (ABl. 38f.) zu Grunde. In der Änderungsvereinbarung vom 09.11.2026 haben die Parteien vereinbart:
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