Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 23.02.2022 - 3 K 73/20 sowie der Bescheid vom 16.12.2015 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 20.09.2019 und der Einspruchsentscheidung vom 15.01.2020 aufgehoben.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
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