Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 16.07.2024 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Der Klägerin wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses gegeben.
Der Senat beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf bis zu 10.000,- € festzusetzen.
I.
Die Parteien streiten um Leistungen aus einer Reiserücktrittversicherung.
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