LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 22.05.2025
L 3 R 17/24
Normen:
SGB VI § 43 Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 13.12.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 6 R 543/21

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Maßstab des allgemeinen Arbeitsmarktes

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.05.2025 - Aktenzeichen L 3 R 17/24

DRsp Nr. 2025/13840

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Maßstab des allgemeinen Arbeitsmarktes

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 13. Dezember 2023 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 43 Abs. 3;

Gründe

I.

Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob die Klägerin einen Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI) hat.