Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 13. Oktober 2023 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als auf die Berufung der Beklagten das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig vom 19. Januar 2023 zum Nachteil der Kläger abgeändert worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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