Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13.12.2023 -
Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Dem Finanzgericht wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
In der Sache streiten die Beteiligten im Revisionsverfahren über die Höhe der Abzweigung (§ 74 Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes in der im Streitzeitraum --Oktober 2018, Dezember 2018, April 2019 und Mai 2019--geltenden Fassung -- EStG --; jetzt § 74 Abs. 1 Satz 3 EStG) des für den Sohn der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) festgesetzten Kindergelds an die Beigeladene.
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