Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Flensburg vom 1. März 2024 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Anteil von 20 % am variablen Kaufpreisanspruch des Herrn W. aus dem Kaufvertrag über die Firma I. GmbH Navigation-Multimedia vom 18. Dezember 1999 mit der Firma H. Automotive Systems GmbH abzutreten.
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