Auf die Berufung der Kläger wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 16.05.2025 verkündete Urteil des Landgerichts Bochum (I-
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger gemeinschaftlich 320.000,00 € zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückübereignung des Grundstücks, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Bochum von L., Blatt ###0, Gemarkung L., Flur #, Flurstück ###, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, E.straße ##, groß nach dem Grundbuch: 341 m².
Die Beklagte wird verurteilt, die Kläger von einer Kostenforderung der Rechtsanwälte T. und Kollegen, K.straße #, ##### C. in Höhe von 5.254,08 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz hat die Beklagte zu tragen.
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