OLG Zweibrücken - Urteil vom 27.09.2024
7 U 45/23
Normen:
BGB § 123 Abs. 1; BGB § 142 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1;
Vorinstanzen:
LG Zweibrücken, vom 27.03.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 368/20

Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Hausgrundstück; Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung über Mängel

OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.09.2024 - Aktenzeichen 7 U 45/23

DRsp Nr. 2025/6026

Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Hausgrundstück; Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung über Mängel

Ist die Trägerkonstruktion eines Hauses statisch nicht (dauerhaft) tragfähig, da der als Ersatz für die Entfernung tragender Zwischenwände eingebrachte Stahlträger auf Mauerwerk aufliegt, das dieses zusätzliche Gewicht seinerseits nicht tragen kann, hätte ein Kaufinteressent ungefragt darüber informiert werden müsse. Wurde dies vorsätzlich unterlassen, liegt eine arglistige Täuschung vor.

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Zweibrücken vom 27.03.2023, Az. 2 O 368/20, teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen insgesamt wie folgt neu gefasst:

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