Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 22. März 2023 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auf 320 921,98 Euro festgesetzt.
I
Der Kläger wendet sich gegen eine Rückforderung von Honorar aus seiner Tätigkeit im Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) für die Quartale 4/2008 bis 4/2010.
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